Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.2006

Geschäftszahl

2005/07/0125

Rechtssatz

Ein verbüchertes Vorkaufsrecht stellt ein vom Grundbuchsgericht von Amts wegen zu beachtendes Verfügungshindernis für den dinglich belasteten Eigentümer dar (Hinweis OGH 17.4.2002, 7 Ob 313/01g).