Verwaltungsgerichtshof
28.09.2006
2005/07/0125
Ein verbüchertes Vorkaufsrecht stellt ein vom Grundbuchsgericht von Amts wegen zu beachtendes Verfügungshindernis für den dinglich belasteten Eigentümer dar (Hinweis OGH 17.4.2002, 7 Ob 313/01g).