Verwaltungsgerichtshof
28.09.2006
2005/07/0125
Da eine meritorische Entscheidung über einen Antrag auf Bewilligung der Übertragung eines Anteilsrechtes an einer Agrargemeinschaft voraussetzt, dass ein wirksames Rechtsgeschäft über diese Übertragung vorliegt, hat die Agrarbehörde auch zu prüfen, ob dem Rechtsgeschäft ein Veräußerungsverbot entgegensteht. Ein eingetragenes Vorkaufsrecht wirkt wie ein Veräußerungsverbot, weil es auf eine Beschränkung des Verfügungsrechtes des Eigentümers der damit belasteten Liegenschaft hinausläuft (Hinweis OGH 12.9.2002, 5 Ob 163/02k).