Verwaltungsgerichtshof
28.09.2006
2005/07/0125
GRS wie 97/07/0056 E 11. September 1997 RS 3
(Hier: Das gilt auch für die Übertragung eines agrargemeinschaftlichen Anteilrechtes, wobei bei der Prüfung der Frage, ob ein wirksames Rechtsgeschäft über die Übertragung vorliegt, auch die einschlägigen bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen anzuwenden sind.)
Eine meritorische Entscheidung über einen Antrag auf Bewilligung der Übertragung eines Teilwaldrechtes setzt voraus, daß ein wirksames Rechtsgeschäft über diese Übertragung vorliegt. Ob dies der Fall ist, hat die Agrarbehörde im Zweifel als Vorfrage zu beurteilen, sofern nicht die Voraussetzungen für eine Aussetzung des Verfahrens vorliegen (Hinweis E 25.4.1989, 85/07/0241, VwSlg 12908 A/1989).