Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.02.2008

Geschäftszahl

2005/07/0105

Rechtssatz

"Gewerbsmäßig im Bereich der Abfallwirtschaft tätig" iSd Paragraph 79, Absatz eins, letzter Halbsatz AWG 2002 ist nicht jeder, der gewerbsmäßig eine unter das AWG 2002 fallende Tätigkeit ausübt, wohl aber gewerbsmäßig tätige Abfallsammler und Abfallbehandler (Hinweis E 21. Juni 2007, 2006/07/0127).