Verwaltungsgerichtshof
21.06.2007
2005/07/0086
Die Pflicht der Behörde zur Festlegung eines Schutzgebietes wurzelt im öffentlichen Interesse an einer einwandfreien Wasserversorgung (Hinweis E 29. Oktober 1998, 98/07/0111; VwSlg 15001 A/1998). (Hier: Allfällige gegen eine Ausweisung bzw die damit einhergehende Nutzungsbeschränkung sprechende Bestimmungen in einem Kauf- bzw Dienstbarkeitsvertrag zwischen dem Rechtsvorgänger des Bf und der Stadtgemeinde haben weder auf diese Verpflichtung der Behörde noch auf die inhaltliche Ausgestaltung des Schutzgebietes Einfluss.)
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/07/0116