Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.2005

Geschäftszahl

2005/07/0075

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/07/0039 E 25. Juli 2002 RS 2

Stammrechtssatz

Nicht jede Beeinträchtigung des Hochwasserabflusses ist von vornherein geeignet, einen wasserpolizeilichen Auftrag zu tragen, sondern nur eine erhebliche.