Verwaltungsgerichtshof
15.09.2005
2005/07/0075
GRS wie 2002/07/0039 E 25. Juli 2002 RS 2
Nicht jede Beeinträchtigung des Hochwasserabflusses ist von vornherein geeignet, einen wasserpolizeilichen Auftrag zu tragen, sondern nur eine erhebliche.