Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.2005

Geschäftszahl

2005/07/0071

Rechtssatz

Paragraph 39, Absatz 2, AVG enthält zwar den Grundsatz der Verfahrensökonomie; dieser kann aber nicht dazu führen, dass notwendige Ermittlungen durch die Behörde unterlassen werden (Hinweis E 8.7.2004, 2004/07/0002).