Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.2005

Geschäftszahl

2005/07/0071

Rechtssatz

Die Ansprüche nach Paragraph 15, Absatz eins, WRG 1959 stehen einem Fischereiberechtigten bei hoher Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer Beeinträchtigung eines Fischereirechtes zu.