Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.2005

Geschäftszahl

2005/07/0071

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/07/0058 E 22. Juni 1993 RS 3

Stammrechtssatz

Paragraph 15, Absatz eins, WRG erlegt den Fischereiberechtigten selbst die Obliegenheit auf, dem projektierten Vorhaben mit solchen konkretisierten Vorschlägen zu begegnen, die sich nach Maßgabe des Paragraph 15, Absatz eins, Satz 2 WRG dazu eignen, in die Bewilligung des beantragten Vorhabens durch Vorschreibung von Auflagen Eingang zu finden.