Das Kriterium der Wirtschaftlichkeit ist nur eines der Kriterien iSd § 63 lit b WRG 1959 und reicht allein nicht aus, eine Zwangsrechtseinräumung zu begründen.Das Kriterium der Wirtschaftlichkeit ist nur eines der Kriterien iSd Paragraph 63, Litera b, WRG 1959 und reicht allein nicht aus, eine Zwangsrechtseinräumung zu begründen.