Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.2009

Geschäftszahl

2005/07/0041

Rechtssatz

In einem Verfahren zur Errichtung eines Kraftwerkes, im Zuge dessen Anlagenteile auf Fremdgrund unter Inanspruchnahme des Rechtsinstitutes der Zwangsrechtseinräumung errichtet und betrieben werden sollen, kann die Möglichkeit der Einspeisung von Energie in das öffentliche Netz für sich alleine den projektierten Eingriff in das Grundeigentum der beschwerdeführenden Parteien, noch nicht rechtfertigen.