Verwaltungsgerichtshof
26.03.2009
2005/07/0038
Die schlichte Unkenntnis des Inhabers einer wasserrechtlich bewilligungspflichtigen Wasserbenutzungsanlage, die ohne entsprechende Bewilligung betrieben wird, schließt keinesfalls das Vorliegen einer eigenmächtigen Neuerung iSd Paragraph 138, WRG 1959 aus.
ECLI:AT:VWGH:2009:2005070038.X07