Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.03.2009

Geschäftszahl

2005/07/0038

Rechtssatz

Die schlichte Unkenntnis des Inhabers einer wasserrechtlich bewilligungspflichtigen Wasserbenutzungsanlage, die ohne entsprechende Bewilligung betrieben wird, schließt keinesfalls das Vorliegen einer eigenmächtigen Neuerung iSd Paragraph 138, WRG 1959 aus.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2009:2005070038.X07