Verwaltungsgerichtshof
26.03.2009
2005/07/0038
GRS wie 2007/07/0133 E 29. Mai 2008 RS 4
Allein der Umstand, dass im Bewilligungsbescheid keine ausdrückliche Verbindung zwischen Wasserbenutzungsrecht und Liegenschaft oder Betriebsanlage ausgesprochen wurde, führt noch nicht dazu, dass es sich um ein persönlich gebundenes Wasserbenutzungsrecht handelt.
ECLI:AT:VWGH:2009:2005070038.X04