Verwaltungsgerichtshof
26.03.2009
2005/07/0038
GRS wie 87/07/0147 E 22. Dezember 1987 RS 2
Eine eigenmächtige Neuerung iSd Paragraph 138, WRG ist gegeben, wenn eine Anlage errichtet wurde, für die eine wasserrechtliche Bewilligung hätte eingeholt werden müssen, eine solche aber nicht eingeholt wurde; aber auch dann, wenn eine bewilligungspflichtige Anlage nach Erlöschen dieser Bewilligung weiterbenützt wird (Hinweis auf E vom 19.3.1959, 0792/55, VwSlg 4913 A/1959).
ECLI:AT:VWGH:2009:2005070038.X02