Verwaltungsgerichtshof
01.06.2006
2005/07/0035
GRS wie 2003/09/0068 E 4. September 2003 RS 3 (hier im Zusammenhang mit der Abweisung einer gegen den Mehrheitsbeschluss einer Agrargemeinschaft erhobenen Minderheitenbeschwerde)
Da aus dem Inhalt des angefochtenen Bescheides, mit dem der Devolutionsantrag abgewiesen wurde, zweifelsfrei hervorgeht, dass die belangte Behörde das Vorliegen eines Rechtsanspruches auf Erlassung eines Bescheides in der Sache selbst verneint hat, liegt in der an Stelle einer Zurückweisung des Antrages erfolgten Abweisung lediglich ein Vergreifen im Ausdruck mit dem Ergebnis, dass mit dem Bescheid keine meritorische Entscheidung in Form einer Abweisung des Antrages vorgenommen wurde (Hinweis: E 13. März 2002, 2001/12/0181).