Verwaltungsgerichtshof
01.06.2006
2005/07/0035
Eine allgemeine gesetzliche ("automatische") Vertretungsmacht für Ehegatten gibt es nicht. Insbesondere ist die früher bestandene allgemeine Vertretungsmacht des Ehegatten mit der Änderung des Familienrechts weggefallen (Hinweis E 4.11.1986, 86/05/0036).