Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.06.2006

Geschäftszahl

2005/07/0035

Rechtssatz

Eine allgemeine gesetzliche ("automatische") Vertretungsmacht für Ehegatten gibt es nicht. Insbesondere ist die früher bestandene allgemeine Vertretungsmacht des Ehegatten mit der Änderung des Familienrechts weggefallen (Hinweis E 4.11.1986, 86/05/0036).