Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.03.2006

Geschäftszahl

2005/07/0022

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/07/0161 E 28. März 1995 RS 2

Stammrechtssatz

Adressat eines wasserpolizeilichen Auftrages nach Paragraph 138, Absatz eins, WRG 1959 ist derjenige, der die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes übertreten hat, also derjenige, der eigenmächtig eine Neuerung vorgenommen hat.