Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.06.2007

Geschäftszahl

2005/07/0021

Rechtssatz

Für die Frage des Vorliegens der Erlöschensvoraussetzungen gemäß Paragraph 27, Absatz eins, Litera g, WRG 1959 ist der Zustand der Anlage maßgeblich, für welche die wasserrechtliche Bewilligung erteilt worden ist.