Verwaltungsgerichtshof
21.06.2007
2005/07/0021
Für die Frage des Vorliegens der Erlöschensvoraussetzungen gemäß Paragraph 27, Absatz eins, Litera g, WRG 1959 ist der Zustand der Anlage maßgeblich, für welche die wasserrechtliche Bewilligung erteilt worden ist.