Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.2006

Geschäftszahl

2005/06/0066

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/06/0051 E 29. März 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Die von den Abstellflächen, die Pflichtstellplätze sind, typischerweise ausgehenden Immissionen sind grundsätzlich als im Rahmen der Widmung Wohngebiet zulässig anzusehen, sofern nicht besondere Umstände vorliegen, die eine andere Beurteilung geboten erscheinen lassen (Hinweis E 9.6.1994, 92/06/0246, BauSlg 122, oder auch E 30.5.1996, 95/06/0213).