Verwaltungsgerichtshof
19.09.2006
2005/06/0066
Auch wenn die Bebauungsdichte in einem Bebauungsplan festgelegt ist, stellt dies keine Bestimmung im Sinne des Paragraph 26, Absatz eins, Ziffer eins, Stmk. BauG dar, mit der ein Immissionsschutz verbunden ist vergleiche E vom 8. Mai 2003, Zl. 2003/06/0051, und die dazu angeführte Vorjudikatur).