Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.2006

Geschäftszahl

2005/06/0066

Rechtssatz

Auch wenn die Bebauungsdichte in einem Bebauungsplan festgelegt ist, stellt dies keine Bestimmung im Sinne des Paragraph 26, Absatz eins, Ziffer eins, Stmk. BauG dar, mit der ein Immissionsschutz verbunden ist vergleiche E vom 8. Mai 2003, Zl. 2003/06/0051, und die dazu angeführte Vorjudikatur).