Verwaltungsgerichtshof
19.09.2006
2005/06/0066
Dem Nachbarn ist zur Frage der Berechtigung des Bauwerbers zur Stellung eines Bauansuchens kein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht eingeräumt vergleiche Hauer, Der Nachbar im Baurecht5, S. 317, und die dort angeführte hg. Judikatur).