Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.2006

Geschäftszahl

2005/06/0066

Rechtssatz

Dem Nachbarn ist zur Frage der Berechtigung des Bauwerbers zur Stellung eines Bauansuchens kein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht eingeräumt vergleiche Hauer, Der Nachbar im Baurecht5, S. 317, und die dort angeführte hg. Judikatur).