Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.2006

Geschäftszahl

2005/05/0296

Rechtssatz

Den Anrainern ist die Projektsänderung und auch die geänderte Betriebsbeschreibung zur Kenntnis gebracht worden. Sie hatten die Möglichkeit, sämtliche Unterlagen einzusehen, und es wurden ihnen damit zum Bauansuchen jene Informationen vermittelt, die sie zur Verfolgung ihrer Rechte im Verwaltungsverfahren gebraucht haben vergleiche hiezu das hg. Erkenntnis vom 20. August 1992, Zl. 92/06/0094).