Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.2006

Geschäftszahl

2005/05/0296

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/05/0128 E 30. Jänner 1990 RS 3

Stammrechtssatz

Ein Nachbar besitzt auch dann, wenn er dem Baubewilligungsverfahren nicht beigezogen worden ist, keinen Rechtsanspruch auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung (Hinweis E 16.2.1984, 2780/80).