Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.2006

Geschäftszahl

2005/05/0296

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/05/0053 E 10. November 1992 RS 1

(hier ohne den letzten Halbsatz)

Stammrechtssatz

Ein Baubewilligungsverfahren stellt ein Projektgenehmigungsverfahren dar, sodaß Gegenstand des Verfahrens das in den Einreichplänen (und sonstigen Unterlagen) dargestellte Projekt ist, nicht aber ein von diesem Projekt abweichender tatsächlicher Baubestand (Hinweis E 31.3.1978, 697/77, 719/77, VwSlg 9513 A/1978).