Verwaltungsgerichtshof
28.04.2006
2005/05/0296
GRS wie 92/05/0053 E 10. November 1992 RS 1
(hier ohne den letzten Halbsatz)
Ein Baubewilligungsverfahren stellt ein Projektgenehmigungsverfahren dar, sodaß Gegenstand des Verfahrens das in den Einreichplänen (und sonstigen Unterlagen) dargestellte Projekt ist, nicht aber ein von diesem Projekt abweichender tatsächlicher Baubestand (Hinweis E 31.3.1978, 697/77, 719/77, VwSlg 9513 A/1978).