Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.2006

Geschäftszahl

2005/05/0296

Rechtssatz

Auf Grund der in der Betriebsbeschreibung dokumentierten Absicht der Bauwerberin, einen Beherbergungsbetrieb zu führen, kann die bewilligte bauliche Anlage nicht dem Begriff des Appartementhauses im Sinne des Paragraph 8, Absatz 2, Krnt GdPlanungsG 1995 unterstellt werden.