Verwaltungsgerichtshof
28.04.2006
2005/05/0296
Auf Grund der in der Betriebsbeschreibung dokumentierten Absicht der Bauwerberin, einen Beherbergungsbetrieb zu führen, kann die bewilligte bauliche Anlage nicht dem Begriff des Appartementhauses im Sinne des Paragraph 8, Absatz 2, Krnt GdPlanungsG 1995 unterstellt werden.