Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.01.2006

Geschäftszahl

2005/05/0259

Rechtssatz

Bei der Beurteilung, ob das Ortsbild durch das Bauvorhaben wesentlich beeinträchtigt wird, ist auch die Gebäudehöhe ein entscheidendes Beurteilungskriterium, und zwar insbesondere dann, wenn diese nicht durch sonstige bau- und raumplanungsrechtliche Vorschriften näher determiniert ist vergleiche das hg. Erkenntnis vom 27. April 1999, Zl. 98/05/0246).