Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.2007

Geschäftszahl

2005/05/0256

Rechtssatz

Es ist der Straßenbaubehörde auf Grund sachlicher Erwägungen durchaus erlaubt, auf Grund der bestehenden Trassenverordnung die straßenbaurechtlichen Verfahren über Teilstrecken getrennt abzuführen vergleiche das hg. Erkenntnis vom 14. Oktober 2003, Zlen. 2001/05/1171, 1172).