Verwaltungsgerichtshof
20.02.2007
2005/05/0256
Es ist der Straßenbaubehörde auf Grund sachlicher Erwägungen durchaus erlaubt, auf Grund der bestehenden Trassenverordnung die straßenbaurechtlichen Verfahren über Teilstrecken getrennt abzuführen vergleiche das hg. Erkenntnis vom 14. Oktober 2003, Zlen. 2001/05/1171, 1172).