Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.2006

Geschäftszahl

2005/05/0147

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/05/0011 E 26. Februar 1985 RS 5

Stammrechtssatz

Der Bauwerber ist nicht gehindert für einen Bauplatz mehrere Baubewilligungen zu beantragen.