Fragen des Stadt- und Landschaftsbildes betreffen ebenso keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte im Sinne des § 134a BauO für Wien wie solche der Bauphysik.Fragen des Stadt- und Landschaftsbildes betreffen ebenso keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte im Sinne des Paragraph 134 a, BauO für Wien wie solche der Bauphysik.