Verwaltungsgerichtshof
20.12.2005
2005/05/0129
GRS wie 94/05/0172 E 20. Juni 1995 RS 3
Es ist bei der Berechnung der Gebäudehöhe nach Paragraph 81, Absatz 2, Wr BauO von einer Höhe des anschließenden Geländes auszugehen, wie es nach dem Bauvorhaben zum Zeitpunkt der Bauführung vorhanden sein wird (Hinweis E 17.1.1977, 1201/76, VwSlg 9220 A/1977).