Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.2005

Geschäftszahl

2005/05/0075

Rechtssatz

Ob trotz der eingetretenen Unwirksamkeit der ursprünglich erteilten Baubewilligung noch einmal eine (nachträgliche) Baubewilligung erteilt werden kann, ist für die Erlassung eines Abtragungsauftrages nach Paragraph 129, Absatz 10, BauO für Wien keine Vorfrage vergleiche das hg. Erkenntnis vom 25. Februar 2005, Zl. 2004/05/0279).