Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.2006

Geschäftszahl

2005/05/0073

Rechtssatz

Die Wortfolge in Paragraph 81, Absatz 2, letzter Satz Wr BauO "die der Dachfläche entsprechenden Giebelflächen" ist nicht so auszulegen, dass nur eine tatsächliche, von der vorhandenen Dachform gebildete Giebelfläche außer Betracht zu bleiben hat, sondern auch eine fiktive vergleiche das hg. Erkenntnis vom 4. September 2001, Zl. 2001/05/0154).