Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.10.2006

Geschäftszahl

2005/05/0031

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/05/0099 E 25. Februar 2005 RS 1

Stammrechtssatz

Paragraph 6, Absatz 2, Ziffer eins, NÖ BauO 1996 gewährt ein Nachbarrecht hinsichtlich der Frage, ob die Standsicherheit von Gebäuden des Nachbarn gewährleistet ist vergleiche das hg. Erkenntnis vom 15. Juni 2004, Zl. 2003/05/0196).