Verwaltungsgerichtshof
10.10.2006
2005/05/0031
Die Frage, ob eine Auflage ausreichend bestimmt formuliert ist oder nicht, ist keine Frage, die von einem Sachverständigen auf Grund seiner Fachkunde zu lösen ist, sondern eine Rechtsfrage. Davon zu unterscheiden ist allenfalls die Beurteilung, ob in einem bestimmten Verfahrensstadium eine Auflage detaillierter formuliert werden kann oder nicht, lediglich diesbezüglich ist ein Sachverständiger zur Abgabe seines Urteils befugt.