Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.10.2006

Geschäftszahl

2005/05/0031

Rechtssatz

Ob durch ein Bauvorhaben Grundflächen eines Nachbarn in Anspruch genommen werden, hat die Baubehörde als Vorfrage zu prüfen vergleiche das hg. Erkenntnis vom 17. September 1996, Zl. 96/05/0126).