Ob durch ein Bauvorhaben Grundflächen eines Nachbarn in Anspruch genommen werden, hat die Baubehörde als Vorfrage zu prüfen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 17. September 1996, Zl. 96/05/0126).Ob durch ein Bauvorhaben Grundflächen eines Nachbarn in Anspruch genommen werden, hat die Baubehörde als Vorfrage zu prüfen vergleiche das hg. Erkenntnis vom 17. September 1996, Zl. 96/05/0126).