Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.2006

Geschäftszahl

2005/04/0195

Rechtssatz

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit (als belangte Behörde) hat dem Erstbeschwerdeführer den erstangefochtenen Bescheid vom 22. Oktober 2003 gleichzeitig mit dem zweitangefochtenen Bescheid vom 5. Juli 2005 zugestellt. Ein weiterer Instanzenzug gegen diesen Bescheid besteht nicht. Es ist auch nicht auszuschließen, dass der erstangefochtene Bescheid in die Rechte des Erstbeschwerdeführers eingreift; seine dagegen erhobene Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof ist daher zulässig (Hinweis E vom 10.7.1997, Zl. 96/07/0122, sowie vom 9.11.2004, Zl. 2004/05/0223).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2005/04/0198