Verwaltungsgerichtshof
28.03.2007
2005/04/0185
Die Genehmigungsvoraussetzungen nach Paragraph 81, GewO 1994 sind keine anderen als jene, an die das Gesetz im Paragraph 77, GewO 1994 die Errichtung und den Betrieb einer Anlage knüpft vergleiche das hg. Erkenntnis vom 6. April 2005, Zl. 2000/04/0067, mwN).