Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.2006

Geschäftszahl

2005/04/0118

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/04/0130 E 27. Jänner 2006 RS 6

Stammrechtssatz

Die Behörde hat alleine vom beantragten Projekt einschließlich der vom Antragsteller vorgelegten Betriebsbeschreibung auszugehen und darf nicht auf einen allfälligen, tatsächlichen Betrieb der Anlage abstellen.