Verwaltungsgerichtshof
12.09.2007
2005/04/0115
GRS wie 2004/04/0099 E 18. Mai 2005 RS 4
Eine Gefährdung dinglicher Rechte (soweit diese überhaupt neben dem Aufschluss oder Abbau bestehen können) ist nur dann anzunehmen, wenn deren bestimmungsgemäße Nutzung auf Dauer unmöglich gemacht würde (Hinweis dazu das zur vergleichbaren Rechtslage nach den Paragraphen 74, f GewO 1994 ergangene E vom 30.6.2004, Zl. 2002/04/0019);
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/04/0117
2005/04/0116