Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.09.2007

Geschäftszahl

2005/04/0115

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/04/0099 E 18. Mai 2005 RS 4

Stammrechtssatz

Eine Gefährdung dinglicher Rechte (soweit diese überhaupt neben dem Aufschluss oder Abbau bestehen können) ist nur dann anzunehmen, wenn deren bestimmungsgemäße Nutzung auf Dauer unmöglich gemacht würde (Hinweis dazu das zur vergleichbaren Rechtslage nach den Paragraphen 74, f GewO 1994 ergangene E vom 30.6.2004, Zl. 2002/04/0019);

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2005/04/0117

2005/04/0116