Verwaltungsgerichtshof
12.09.2007
2005/04/0115
Das Mitspracherecht des Nachbarn im Bewilligungsverfahren ist auf die ihm nach dem MinroG 1999 gewährleisteten Nachbarrechte beschränkt (Hinweis E 14. September 2005, 2004/04/0061) und werden diese daher durch die allenfalls unrichtige Anwendung von raumordnungsrechtlichen Bestimmungen nicht in subjektiven öffentlichen Rechten beeinträchtigt (Hinweis E 26. Juni 2002, 2001/04/0226).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/04/0117
2005/04/0116