Verwaltungsgerichtshof
12.09.2007
2005/04/0115
Eine Nachbarstellung einer Gemeinde kommt nach Paragraph 119, Absatz 6, Ziffer 3, MinroG 1999 lediglich als Eigentümerin oder sonst dinglich Berechtigte in Frage, da sie selbst im Sinne dieser Bestimmung als juristische Person nicht in ihrem Leben oder in ihrer Gesundheit gefährdet oder unzumutbar belästigt sein kann (Hinweis E 24. Mai 2006, 2003/04/0159).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
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