Verwaltungsgerichtshof
12.09.2007
2005/04/0115
Die Rechtsstellung des Nachbarn im Verfahren zur Bewilligung einer Bergbauanlage ist jener des Nachbarn im gewerblichen Betriebsanlagengenehmigungsverfahren nachgebildet, wie sie in der GewO 1994 geregelt ist (Hinweis E 30. Juni 2004, 2002/04/0027; und zu Paragraph 119 :, Regierungsvorlage BlgNR römisch 21 . GP, 106). Ausgehend davon ist es nicht als rechtswidrig zu erkennen, wenn der Gutachter von einer dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechenden, objektiven Gegebenheiten Rechnung tragenden Durchschnittsbetrachtung ausgegangen ist.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/04/0117
2005/04/0116