Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.09.2007

Geschäftszahl

2005/04/0115

Rechtssatz

Die Rechtsstellung des Nachbarn im Verfahren zur Bewilligung einer Bergbauanlage ist jener des Nachbarn im gewerblichen Betriebsanlagengenehmigungsverfahren nachgebildet, wie sie in der GewO 1994 geregelt ist (Hinweis E 30. Juni 2004, 2002/04/0027; und zu Paragraph 119 :, Regierungsvorlage BlgNR römisch 21 . GP, 106). Ausgehend davon ist es nicht als rechtswidrig zu erkennen, wenn der Gutachter von einer dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechenden, objektiven Gegebenheiten Rechnung tragenden Durchschnittsbetrachtung ausgegangen ist.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2005/04/0117

2005/04/0116