Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.09.2007

Geschäftszahl

2005/04/0115

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/04/0086 E 27. Juni 2003 RS 2

Stammrechtssatz

Nicht die Gesamtheit der betrieblichen Einrichtungen bilden eine Bergbauanlage im Sinne des Paragraph 118, MinroG, sondern "jedes für sich bestehende Objekt", das heißt, jedes Objekt, das für sich ein selbständiges Ganzes bildet (Hinweis auf das zur gleich lautenden Bestimmung des Paragraph 145, Berggesetz ergangene E vom 17.3.1998, Zl. 96/04/0082).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2005/04/0117

2005/04/0116