Verwaltungsgerichtshof
28.02.2006
2005/03/0206
Die mangelnde Verlässlichkeit im Sinne des Paragraph 8, WaffG allein reicht nicht aus, um die Verhängung eines Waffenverbotes zu rechtfertigen vergleiche zum Verhältnis der waffenrechtlichen Verlässlichkeit zu den Voraussetzungen des Waffenverbotes das hg Erkenntnis vom 12. September 2002, Zl 2000/20/0425).