Verwaltungsgerichtshof
03.09.2008
2005/03/0010
Ausführungen zum Charakter der im vorliegenden Erkenntnis näher dargestellten Übertretungen des GGBG als Ungehorsamsdelikte. (Wenn sich der Beschuldigte auf (näher bezeichnete) Schulungen bzw Besprechungen betreffend "aktuelle Neuerungen" und die Anweisung, vor jedem Fahrantritt zu kontrollieren, ob die Beförderungspapiere, Schutzvorrichtungen und Ladungen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und in ordnungsgemäßem Zustand sind, beruft, tut er damit kein wirksames Kontrollsystem dar.)
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2007/03/0085 E 24. März 2010
2007/03/0031 E 22. Februar 2010