Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.09.2008

Geschäftszahl

2005/03/0010

Rechtssatz

Ausführungen zum Charakter der im vorliegenden Erkenntnis näher dargestellten Übertretungen des GGBG als Ungehorsamsdelikte. (Wenn sich der Beschuldigte auf (näher bezeichnete) Schulungen bzw Besprechungen betreffend "aktuelle Neuerungen" und die Anweisung, vor jedem Fahrantritt zu kontrollieren, ob die Beförderungspapiere, Schutzvorrichtungen und Ladungen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und in ordnungsgemäßem Zustand sind, beruft, tut er damit kein wirksames Kontrollsystem dar.)

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2007/03/0085 E 24. März 2010

2007/03/0031 E 22. Februar 2010