Verwaltungsgerichtshof
27.01.2006
2005/02/0338
Einer Aufforderung im Sinn des Paragraph 5, Absatz 2, StVO 1960 ist auch auf "Privatgrund" Folge zu leisten, zumal in der StVO 1960 nicht angeordnet ist, dass die Aufforderung selbst auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr erfolgen muss (Hinweis E 19. Oktober 2004, 2002/02/0049).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/02/0339