Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.10.2006

Geschäftszahl

2005/02/0332

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2006/02/0091 E 23. Mai 2006 RS 1

Stammrechtssatz

Ob der Besch tatsächlich eine "Gehirnerschütterung" (oder andere Verletzungen) erlitten hat, ist im Hinblick auf das "situationsbezogene" Verhalten anlässlich der Amtshandlung nicht von Bedeutung (Hinweis E 9. September 2005, 2004/02/0097).