Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.07.2006

Geschäftszahl

2005/02/0171

Rechtssatz

Hatte der Sachverständige mangels der in Paragraph 38, Absatz eins, GebAG 1975 vorgeschriebenen Aufgliederung keinen Gebührenanspruch, dann ist es auch nicht zulässig, dem Bf gemäß Paragraph 76, AVG diese Sachverständigengebühr vorzuschreiben (Hinweis E 18.3.2004, 2002/03/0225).