Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.02.2005

Geschäftszahl

2005/02/0033

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/02/0007 E 31. Jänner 2003 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Alkomat liefert kein Messergebnis, sondern zeigt "RST" an, wenn die Atemluft des Probanden bei Durchführung des Tests durch einen im Mund befindlichen Alkohol beeinträchtigt gewesen war.