Verwaltungsgerichtshof
11.12.2007
2004/18/0352
GRS wie 2005/18/0557 E 20. April 2006 RS 2
Die zu befürchtende Arbeitslosigkeit des Vaters und der Umstand, dass die Familie aktuell über keine Wohnmöglichkeit im Kosovo verfügt, stellt für sich allein keinen Grund für die Annahme einer Gefährdungssituation im Sinn von Paragraph 57, Absatz eins, FrG 1997 dar.