Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.12.2007

Geschäftszahl

2004/18/0352

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2005/18/0557 E 20. April 2006 RS 2

Stammrechtssatz

Die zu befürchtende Arbeitslosigkeit des Vaters und der Umstand, dass die Familie aktuell über keine Wohnmöglichkeit im Kosovo verfügt, stellt für sich allein keinen Grund für die Annahme einer Gefährdungssituation im Sinn von Paragraph 57, Absatz eins, FrG 1997 dar.